Vorbemerkungen
Alle Führungen und Kurse werden von mir gewissenhaft vorbereitet. Vielen Angeboten haftet ein Hauch von Abenteuer, Risiko und Ungewissheit und hierdurch auch ein besonderer Reiz an. Eine Garantie für subjektive Reisevorstellungen und bestimmte Einzelziele kann ich trotz bestem Willen nicht geben. Bei vielen Veranstaltungen, insbesondere im Bergsport, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko, welches nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. In jedem Fall ist von dem Kunden ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsicht erforderlich. Die im Internet angegebenen oder individuell besprochenen Anforderungen und Fähigkeiten der Teilnehmer sowie die im Preis inbegriffenen Leistungen des Veranstalters sind Teile des Vertrages.
1.Teilnahme
Teilnehmen kann jeder, der gesund und den speziellen Anforderungen der genannten Unternehmung gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung mitbringt.
2. Anmeldung/Bezahlung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Veranstalterin, Ragna Krückels, den Abschluss eines Teilnehmervertrages verbindlich an. Der Vertrag wird durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters angenommen. Mit der Anmeldebestätigung bekommen Sie eine detaillierte Ausrüstungsliste. Bei der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von 10 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung innerhalb 21 Tage vor Reisebeginn ist der volle Betrag bei Anmeldung fällig
3. Meine Leistungen
Der Umfang meiner Leistungen ist aus entweder der Internetseite www.bergführerin.com zu entnehmen oder wurde individuell mit Ihnen vereinbart und Ihnen schriftlich bestätigt.Die Führung oder Kursleitung erfolgt entweder durch mich persönlich oder durch einen weiteren staatl. gepr. Berg- und Skiführer. Den Anweisungen des Bergführers ist unbedingt Folge zu leisten. Falls Sie die Reise vorzeitig beenden, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten. Die Internetausschreibung oder die individuelle Vereinbarung stellt den geplanten Tourenverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren.
4. Versicherung der Reiseteilnehmer
Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Ausland bzgl. Krankheit, Unfall (auch Suche, Rettung/Bergung). Ich empfehle Ihnen den Abschluss eines Reiseversicherungspakets.
5. Leihausrüstung
Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnützung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.
6. Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt durch den Kunden ist nur schriftlich möglich und gilt ab dem Tag, an dem er bei dem Veranstalter eingeht. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann diese Entschädigung wie folgt pauschalieren:
bis 43. Tag vor Reisebeginn 30,- €
42.–30. Tag vor Reisebeginn 30% des Veranstaltungspreises
29.–22. Tag vor Reisebeginn 40% des Veranstaltungspreises
21.–09. Tag vor Reisebeginn 80% des Veranstaltungspreises
08. Tag bis Reisebeginn, bzw. nicht Antritt der Reise 90% des Veranstaltungspreises
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder kündigen:
a.) Fristlos, wenn der Kunde die Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters/Kursleiters nachhaltig stört, die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, so dass die geplante Durchführung der Reise gefährdet ist oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Kündigung seitens des Veranstalters behält dieser den Anspruch auf den Reisepreis, die von ihm ersparten Aufwendungen werden angerechnet.
b.) bis 2 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntnis der Nichtdurchführbarkeit der Reise zu unterrichten. Der Reisepreis wird zurückerstattet.
c.) Programmänderungen oder Abbruch im Hinblick auf die Sicherheit oder wegen nicht vorhersehbaren Umständen bleiben dem Veranstalter/Kursleiter vorbehalten. In diesem Fall werden die ersparten Aufwendungen erstattet.
8. Haftungsbeschränkung
a.) Meine vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b.) Ich hafte nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und für Schäden an Gepäck einschließlich Diebstahl sowie für Terminverschiebungen wegen Verkehrsbehinderungen und Fahrplanänderungen.
c.) Meine Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, unsere Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
d.) Bei unvorhersehbaren oder von mir nicht zu beeinflussenden Ereignissen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz oder wegen Leistungsstörung.
9. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.